Werden verputze Wände oder Trockenbaukonstruktionen in Feuchträumen und Bädern ect mit keramischen Fliesen und Platten aus Natursteinwerk bekleidet, sind u.a./ ggf die in diesem Bericht erwähnten Hinweise zu beachten. Dies gilt beim Neubau, beim Umbau, bei der Sanierung als auch Renovierung. Wir möchten Ihnen hiermit wichtige Informationen zur Vermeidung von Schäden geben. Ihr Stuckateur Holz, Alfdorf

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Abdichtungen in Feuchträumen und Bädern

Einleitung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, lieber Internet-User !

Leider müssen wir bei unserer täglichen Tätigkeit auf der Baustelle öfters feststellen, daß trotz vorhandenen Vorschriften wichtige Maßnahmen nicht von manchen Fachmännern - oder bei bauseitiger Arbeit - wichtige Maßnahmen aus Unkenntnis ausgeführt werden.

Aus diesem Grunde sehen wir uns hier veranlasst Ihnen auszugsweise aus dem technischen Merkblatt: "Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen oder Platten oder Naturwerksteinen" (Stand 05/2001) das wichtigste zusammenzufassen, um Sie vor evtl Schäden zu bewahren.

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Werden Putze über längere Zeit Feuchtigkeit ausgesetzt, können diese - aber auch andere Bauteile (wie z.B. Mauerwerk, Balken, Eisen...) u.U. Schaden davon nehmen.

Hierzu wurden verschiedene Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen definiert:

1. Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse I

Die Beanspruchung wirkt nur zeitweise und kurzfristig gegen Spritzwasser. Anwendungsbeispiele hierzu sind Bäder ohne Bodeneinlauf, Bäder mit Duschtasse/ mit Badewanne

Wir werden hier in diesem Bericht ausschließlich auf Räume der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse I eingehen, möchten aber der vollständigkeits halber die anderen Klassen auch noch erwähnen:

2. Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse II

Beanspruchung längerfristig bis ständig mit Wasserbeaufschlagung, jedoch nicht stauend, wie z.B. Duschen ohne Duschtasse, Sanitärräume im öffentlichen und gewerblichen Bereich mit Bodenabläufen

3.: Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse III

Feuchtigkeitsbeanspruchte Bauteile im Außenbereich, wie Balkone und Terassen ohne Dämmschichten sowie angrenzende Gebäude-"Sockel"

4. Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse IV

Beanspruchung längerfristig bis ständig mit Wasserbeaufschlagung, jedoch nicht stauend. Bsp: Gewerbliche Güchen, Spühlräume, Nasstherapien, Industrielle Bereiche( Brauereien, Maokereien, ...)

Untergrund

Der Putzgrund muß ausreichend trocken und zum Verputzen geignet sein. Untergründe, sie leicht feucht sind oder die Gefahr einer Rückdurchfeuchtung besteht sind mit Kalkzementputzen oder Zementputzen verputzt werden

(Anmerkung: jedoch muß der Untergrund beim Verputzen mit Zementputz zudem ggf anderen Anforderungen entsprechen !

Alle Unterputze unter Bekleidungen aus keramischen Fliesen oder Bekleidungen ect. sollten erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen - wobei dies ausdrücklich vorher vertraglich zu vereinbaren ist !

(Anmerkung zur besonderen Leistung: besondere Leistung nach DIN 1961 und 18350 Nr 4.2.25 da erhöhter Mehraufwand an Zeit, Material und zuräszliche Abrichtschienen nötig !)

Um erhöhte Anforderungen zu ereichen, können Unterputzprofile vor dem Putzauftrag gesetzt werden, welche die o.g. besondere Leistung darstellen. Grundsätzlich sind Unterputz- und Eckprofile in Feuchträumen (Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse I) mindestens sedimirverzinkt/ feuerverzinkt einzubauen.

In Räumen der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse II bis IV müssen Edelstahlprofile eingebaut werden - oder sonstige Profile nach dem Verputzen wieder vollständig entfernt werden.

(Weitere Informationen zu Profilen aus Edelstahl hier)

Putzarten

In Räumen der "Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse I" können alle Putzarten (Gipsputze, Klakzementputze und Zementputze) grundsätzlich eingesetzt werden. Mindestens bei Gipsputzen sind aber auf alle Fälle: Edelstahlprofile zu verwenden (oder andere Profile später wieder zu entfernen), und der Putz muß ausreichend trocken sein - bevor die Abdichtung oder Bekleidung/ Fliesen aufgebracht werden.

Abdichtungen

Bekleidungen oder Beläge aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen sind feuchtigkeitsbeständig und wasserabweisend, jedoch bedingt durch jede Atr der Verfugung in jedem Fall so wasserdurchlässig, daß sie stehts eine Abdichtung erfordern. Abdichtungen im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen schützen Untergründe vor nutzungsbedingter Durchfeuchtung.

Selbst bei sorgfältigster Ausführung dre Stuckateur- und Fliesenarbeiten ist bei der Installationsfertigmontage auf eine fachgerechte Abdichtung der Durchdringungen zu achten. Das Befestigen von Sanitärgegenständen, z.B. Haltestangen, Seifenschalen o.A. durch Fliesen und die Abdichtung ist nur mit zurätzlichen Abdichtungsmaßnahmen zulässig.

(Anmerkung von uns: eine Abdichtung ist zwingend erforderlich, stellt aber eine besondere Leistung dar. Abdichtungen können aber ggf auch bauseits aufgebracht werden. Sprechen Sie doch Ihren Fliesenfachbetrieb darauf an)

Stand 05/2003

Quellen: u.a.

- Merkblatt: Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen oder Platten oder Naturwerksteinen"

- Stuckinfo

- Merkblattsammlung vom deutschen Stuckgewerbebundes und ZDB

Literaturhinweise/

Quelle/

Wichtiger Hinweis !

Die oben aufgeführten Informationen sind auszugsweise und oft nicht im wortlaut ! aus dem Merkblatt "Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen oder Platten oder Naturwerksteinen".

Herausgegeben wurde dieses Merkblatt vom "Fachbereich Ausbau im Zentralverband des deutschen Baugewerbes e.V., Berlin", Stand Mai 2001

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, daß diese Internetseite den Lesern nützliche Informationen zu dieser Materie und diesem Thema geben und den Leser sensibilisieren soll. Es kann hier nur grob und auszugsweise dieses Thema behandelt werden.

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