Frage




Schienen in Feuchträumen

Wegen verschiedenen Schäden in häuslichen Bädern (Durchrosten der Schienen mit teils ablösen der Fliesen...) war aus Sicht der Fachgruppen des Stuckateurverbandes notwendig, eine Klarstellung, insbesondere hinsichtlich der Ausführung , herauszugeben, welche wir Ihnen hier inhaltlich zur Info wiedergeben wollen, da es vorab möglich ist – durch Verwendung von Schienen aus Edelstahl dies zu vermeiden:

Bei den Schienen handelt es sich um Abricht- und Eckschienen, welche zum Erbringen eines lot- und flochtgerechten Wandputzes notwendig sind

Profile aus Edelstahl

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Unterputz- und Eckprofile in Feuchträumen (mit Ausnahme von häuslichen Küchen und WC) in Edelstahl einzubauen sind. Sendzimirverzinkte/ feuerverzinkte Produkte sollten nur verwendet werden, wenn sie nach Fertigstellung des Unterputzes wieder entfernt werden.

Bedingungen für Gipsputze in Bädern

Bei Verwendung von Gipsputz muss beachtet werden, dass dieser nur für Feuchträume der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse 1 (Bäder ohne Bodeneinlauf, Bäder mit Duschtasse / Badewanne) als Unterputz für die Aufnahme von keramischen Fliesen und Platten oder Natursteinwerk in häuslichen Bädern verwendet werden darf.
  • Es sind Edelstahlschienen zu verwenden. Sollten keine Edelstahlschienen verwendet werden, sollten die verwendeten Putzschienen nachträglich entfernt werden, die entstehenden Schlitze materialgleich zu schließen.
  • Zur Aufnahme von Verbundabdichtungen oder Verkleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerkstein müssen Gipsputze ausreichend trocken sein.
  • Wird von der Bauherrschaft die Verwendung von Edelstahlschienen gewünscht, so ist von dieser selbstverständlich der Mehrpreis für die Edelstahlschienen zu begleichen (siehe auch entsprechend DIN 1961)

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